AGBs
der HeimWerk Hausbetreuung OG
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der HeimWerk Hausbetreuung OG, Rehhofstraße 15, 5400 Hallein, gegenüber ihren Kunden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Angebotsannahme oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen zustande.
Angebote der HeimWerk Hausbetreuung OG sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
4. Leistungserbringung
Die Leistungen werden mit der erforderlichen Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik erbracht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitgestellt werden.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können gesondert verrechnet werden.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung monatlich nach Leistungserbringung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlichen Bestimmungen über Mahn- und Inkassokosten.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Dauerverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können diese von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Höhere Gewalt
Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, haftet die HeimWerk Hausbetreuung OG nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Leistungsausfälle.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Hochwasser, Feuer, behördliche Maßnahmen, Streiks, Epidemien, Pandemien und sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers.
9. Haftung
Die HeimWerk Hausbetreuung OG haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
10. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter der HeimWerk Hausbetreuung OG während der Dauer der Zusammenarbeit sowie bis sechs Monate nach deren Beendigung nicht unmittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 fällig. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Für sämtliche Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.